Wir nehmen nachhaltiges Investieren ernst. Ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Aspekte (sog. ESG-Kriterien) spielen bei unserem Investmentprozess eine zentrale Rolle. Sie dienen unserem Risikomanagement und stützen die langfristigen Erträge. Wir betrachten aber nicht nur die Chancen und Risiken. Verantwortliches Investieren und das weiter gefasste Konzept der Investorenverantwortung sehen wir als unserer Pflicht an. Die Anlagestrategien der von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen (nachfolgend „die Versorgungseinrichtungen“) ist aufgrund der langfristigen und planbaren Verpflichtungen der Altersversorgung auf die Erzielung langfristig stabiler Erträge ausgerichtet, so dass kurzfristige Schwankungen an den Finanzmärkten getragen werden können. Dabei investieren die Versorgungseinrichtungen bereits heute in erheblichem Umfang in Substanzwerte und illiquide Vermögensanlagen. Der hohe Anteil von Substanzwerten und illiquiden Anlagen in der Vermögensallokation trägt maßgeblich zur mittel- und langfristigen Wertentwicklung der Vermögenswerte bei.
Weitergehende Angaben zur Verteilung und Ausgestaltung der Assetklassen sowie unserem Risikomanagement finden Sie unter Unser Ansatz und in den Geschäftsberichten der einzelnen Versorgungseinrichtungen.
Die Bayerische Versorgungskammer hat mit dem von ihr verwalteten Kapitalanlagevolumen ein beachtliches „Gewicht“ im Kapitalmarkt. Dies gilt es, verantwortungsvoll einzusetzen – allein und im Verbund mit anderen Investoren. Deshalb haben wir als erster Altersversorger in Deutschland die Prinzipien für verantwortliches Investieren (UN PRI) unterzeichnet und uns dabei folgende Ziele gesetzt:
- Wir beziehen ESG-Themen (ESG=Environmental, Social und Corporate Governance) in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich ein.
- Wir sind aktive Eigentümer und beziehen ESG-Themen in unsere Aktionärspolitik und -praxis ein.
- Wir fordern eine angemessene Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen bei den Gesellschaften, in die wir investieren.
- Wir treiben die Akzeptanz und die Umsetzung dieser Grundsätze in der Investmentbranche voran.
- Wir arbeiten zusammen, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung dieser Grundsätze zu steigern.
- Wir erstatten über unsere Aktivitäten und unsere Fortschritte bei der Anwendung der Grundsätze Bericht.
Was bedeutet verantwortliches Investieren in unserer Praxis? Wie setzen wir die ESG-Kriterien um?
Nachhaltiges Investieren ist ein Oberbegriff für eine Reihe von Vorgangsweisen und Ansätzen zur Berücksichtigung wichtiger ökologischer, sozialer und die Unternehmensführung betreffender Risiken, Chancen und Auswirkungen von Investitionen.
Deshalb ist es für uns wichtig:
- die Analyse von ESG-Kriterien in unsere Investmentprozesse zu integrieren,
- uns bei den investierten Unternehmen zu maßgeblichen ESG-Kriterien zu engagieren, um das Risiko nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen zu senken, die Performance zu verbessern, angemessene Standards einzufordern und die langfristige Wertschöpfung zu fördern,
- unseren Gremien, der PRI-Organisation, der Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) und gegenüber der Öffentlichkeit über unsere Nachhaltigkeitsstrategie zu berichten.
Wie sieht eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und eine angemessene Vergütungspolitik für uns aus?
Bei der Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen ist der Vorstand eng eingebunden, dieser ist der Maßgabe des Wertekodex verpflichtet. Im Sinne einer verantwortungsvollen Unternehmensführung wurden die Werte, die in unserem Leitbild festgehalten sind, etabliert.
Neben diesen Werten und Leitlinien ist auch die Vergütungspolitik so gestaltet, dass sie mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang steht und anstelle beispielsweise einer Beteiligung an der Renditeentwicklung vielmehr Anreize zu nachhaltigem Wirtschaften setzt. Die Vergütung des Vorstands der Bayerischen Versorgungskammer richtet sich nach den Dienstverträgen in Anlehnung an das bayerische Beamtenbesoldungsrecht, die Vergütung der Angestellten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Im Falle von variablen Vergütungsbestandteilen steht für die Zielerreichung insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz vor übermäßigen Risiken im Vordergrund. Die Mitglieder des für jede Versorgungseinrichtung gebildeten Verwaltungsrats, der als Normsetzungs- und Kontrollorgan fungiert, sind ehrenamtlich tätig.
Was verstehen wir unter Nachhaltigkeitsrisiken?
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten. Sie können zu einer erheblichen Verschlechterung der Rentabilität, der Liquidität des zugrundeliegenden Investments oder der Reputation führen. Trotz einer Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess können Nachhaltigkeitsrisiken zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die Marktpreise einer Kapitalanlage führen und somit auch negative Effekte auf ihre Rendite haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten wie beispielsweise auf das Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko oder ein operationelles Risiko einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Nachhaltigkeitsrisiken sind in die gängigen Risikoarten eingeschlossen und stellen demnach keine eigenständige Risikoart dar.
Zusammengefasst sind Nachhaltigkeitsrisiken:
Ereignisse oder Bedingungen in den ESG-Bereichen, deren Eintreten potenziell oder tatsächlich negative Auswirkungen auf die Vermögenslage sowie die Reputation der Versorgungseinrichtungen haben könnten; beispielsweise sind das im Bereich Klima insbesondere physische Risiken (Auswirkungen von Extremwetterereignisse wie Stürme, Waldbrände etc.) und Transitionsrisiken, die im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft entstehen (Verteuerung und/oder Verknappung fossiler Energieträger aufgrund politischer Maßnahmen oder hohe Investitionen aufgrund erforderlicher Sanierungen von Gebäuden etc.).
Was ist unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investitionsentscheidungsprozessen?
Relevante Nachhaltigkeitsrisiken, die aus unserer Sicht in maßgeblicher Weise wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben könnten, werden in den Investitionsentscheidungsprozess der Versorgungseinrichtungen einbezogen. Die Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken wird dabei anlagespezifisch entwickelt.
Im Bereich der Direktanlage investieren wir zum Beispiel bei neuen Immobilienanlagen zur Vermeidung klimarelevanter Risiken verstärkt in zertifizierte Projekte (Einordnung nach DGNB, LEED etc.). Bei unseren Projektentwicklungen tragen unter anderem Mobilitätskonzepte zur Vermeidung von CO2 intensivem Individualverkehr und zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei. Bei festverzinslichen Wertpapieren in der Rentendirektanlage haben wir ein ESG-Rating etabliert, das monatlich evaluiert und plausibilisiert wird. Hierbei hat sich das ESG-Rating der Emittenten in den letzten Jahren stetig verbessert. Aktuell liegt der Anteil an Emittenten mit „Prime Standard“ bei knapp 90%. Der verbleibende „not Prime“-Anteil wird von uns monatlich überwacht und eine Verringerung dieser Quote angestrebt.
Im Bereich der Fondsanlage wird das Portfoliomanagement von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgeübt bzw. von dieser auf externe Asset Manager ausgelagert. In den Fondsanlagen werden bereits heute Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen und ihre zu erwartenden Auswirkungen auf die Rendite des jeweiligen Fonds bewertet. Die Versorgungseinrichtungen engagieren sich dahingehend, dass Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess durchgängig in allen Fondsanlagen berücksichtigt werden.
Was sind die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen?
Unter den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen verstehen wir Folgen von Investitionsentscheidungen, die nachteilige Auswirkungen auf die ESG-Kriterien, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, haben können. Die Versorgungseinrichtungen haben zur Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen Strategien entworfen und interne Prozesse eingerichtet (siehe Umsetzung in den Assetklassen).
Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände sind die benötigten Daten bereits heute in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Wir haben jedoch bereits Ansätze zur ESG-Auswirkungsmessung in unsere Prozesse integriert (PRI-Reporting, GRESB-Reports, CO2-Messungen, ESG-Ratings, etc.), die wir im Abgleich mit den führenden Datenanbietern und im Austausch mit der Investmentbranche und Wissenschaft kontinuierlich weiterentwickeln.