News

02.08.2024

Update zur Berichterstattung über eine Klage des Core Clubs

In der aktuellen Berichterstattung werden hinsichtlich einer in New York eingereichten Klage eines Clubbetreibers („Core Club“) gegen den Immobilienentwickler Michael Shvo, gegen diverse andere Beklagte und zuletzt auch gegen die Bayerische Versorgungskammer Vorwürfe erhoben.

Die BVK ist unverändert davon überzeugt, dass es keinerlei rechtliche Grundlage für eine Nennung der BVK in der Klage gibt. Unsere Investitionen in die betreffenden Immobilien  erfolgen indirekt und unter Beachtung der für uns geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für Anlagen in ausländische Projekte.

Wir haben darüber hinaus den Antrag von Shvo auf Abweisung der Klage des Core Clubs und die öffentlich eingereichten vertraglichen Vereinbarungen zwischen Shvo und Core Club eingesehen, die zur Unterstützung von Shvos Antrag auf Klageabweisung vorgelegt wurden. Wir waren überrascht zu erfahren, dass Core Club diese schriftlichen Vereinbarungen ignoriert hat. Die Anschuldigungen in Bezug auf die Beklagten sind falsch.

Wir erwarten eine rasche Klärung dieser Angelegenheit.

zurück