Glossar

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Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung bildet seit dem Jahr 2005 das gemeinsame Dach aller Rentenversicherungsträger, die für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), mit Sitz in Berlin, ist unter diesem gemeinsamen Dach der größte Träger der Rentenversicherung. In ihr ging die frühere Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) auf. Daher ist für die Frage der gesetzlichen Rentenversicherung die DRV Bund Ansprechpartner der berufsständisch Versicherten. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere (regionale) Rentenversicherungsträger, die im Wesentlichen aus den früheren Landesversicherungsanstalten (LVA) hervorgegangen sind. Mit Aufnahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses entsteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Von dieser Versicherungspflicht können sich die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke für ihre berufsspezifische Beschäftigung zugunsten des Versorgungswerks befreien lassen.